1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 28.01.2016 -
2. Die Revision wird gegen dieses Urteil zugelassen.
Die Parteien streiten über die tarifliche Eingruppierung des Klägers.
Der Kläger ist seit dem 12. Februar 1985 bei der Beklagten beschäftigt und wird seitdem als Schichtmeister in der Flämmerei, als sogenannter "Schichtmeister TSF" eingesetzt. Auf das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien findet kraft Tarifbindung das Gehaltsrahmenabkommen zwischen dem Arbeitgeberverband Eisen- und Stahlindustrie e.V. und der Industriegewerkschaft Metall vom 11. Dezember 1975 Anwendung (im Folgenden als "GRA" bezeichnet).
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