LAG Hamm - Urteil vom 29.09.2011
8 Sa 495/11
Normen:
ERA § 2 Nr. 3; ERA § 3;
Vorinstanzen:
ArbG Siegen, vom 03.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1100/10

Eingruppierung eines Schmelzmeisters in Gießereibetrieb; Tarifmerkmal der überwiegend ohne Vorgaben weitgehend selbständig erfolgten Aufgabenerledigung

LAG Hamm, Urteil vom 29.09.2011 - Aktenzeichen 8 Sa 495/11

DRsp Nr. 2012/378

Eingruppierung eines Schmelzmeisters in Gießereibetrieb; Tarifmerkmal der überwiegend ohne Vorgaben weitgehend selbständig erfolgten Aufgabenerledigung

1. Gemäß § 2 Nr. 3 ERA orientiert sich die Eingruppierung des Beschäftigten an der übertragenen und auszuführenden Arbeitsaufgabe, welche ihrerseits eine Einzelaufgabe beinhalten oder einen Aufgabenbereich umfassen kann; dementsprechend kommt es darauf an, ob die zu erledigenden Arbeitsaufgaben nach Maßgabe der tariflichen Anforderungsmerkmale und der diesen zugeordneten Bewertungsstufen einen für die begehrte Eingruppierung erforderlichen Gesamtpunktwert gemäß § 3 ERA erreichen.