ArbG Siegen, vom 03.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1100/10
Eingruppierung eines Schmelzmeisters in Gießereibetrieb; Tarifmerkmal der überwiegend ohne Vorgaben weitgehend selbständig erfolgten Aufgabenerledigung
LAG Hamm, Urteil vom 29.09.2011 - Aktenzeichen 8 Sa 495/11
DRsp Nr. 2012/378
Eingruppierung eines Schmelzmeisters in Gießereibetrieb; Tarifmerkmal der überwiegend ohne Vorgaben weitgehend selbständig erfolgten Aufgabenerledigung
1. Gemäß § 2 Nr. 3 ERA orientiert sich die Eingruppierung des Beschäftigten an der übertragenen und auszuführenden Arbeitsaufgabe, welche ihrerseits eine Einzelaufgabe beinhalten oder einen Aufgabenbereich umfassen kann; dementsprechend kommt es darauf an, ob die zu erledigenden Arbeitsaufgaben nach Maßgabe der tariflichen Anforderungsmerkmale und der diesen zugeordneten Bewertungsstufen einen für die begehrte Eingruppierung erforderlichen Gesamtpunktwert gemäß § 3 ERA erreichen.
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