LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 08.11.2018
2 Sa 186/16
Normen:
Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen für den Einzel- und Versandhandel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen;
Vorinstanzen:
ArbG Halle, vom 22.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 764/15

Eingruppierung eines über die weitere Verwendung von Retouren im Möbel-Versandhandel entscheidenden Mitarbeiters nach dem Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen für den Einzel- und Versandhandel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.11.2018 - Aktenzeichen 2 Sa 186/16

DRsp Nr. 2019/1312

Eingruppierung eines über die weitere Verwendung von Retouren im Möbel-Versandhandel entscheidenden Mitarbeiters nach dem Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen für den Einzel- und Versandhandel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Ein Mitarbeiter, der mit der Entscheidung über die weitere Verwendung von Retouren im Möbel-Versandhandel befasst ist und darüber entscheidet, ob diese als neu oder mit einem Preisnachlass in der Fundgrube verkauft werden können oder zu entsorgen sind, ist nicht in die Entgeltgruppe K3 des Tarifvertrags für den Einzel- und Versandhandel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen einzugruppieren.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 22.01.2016 - 8 Ca 764/15 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen für den Einzel- und Versandhandel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die korrekte Eingruppierung des Klägers.