LAG Hamm - Urteil vom 23.10.2008
15 Sa 75/08
Normen:
ERA (Metall- und Elektroindustrie NRW) Entgeltgruppe 6;
Vorinstanzen:
ArbG Iserlohn, vom 11.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2254/07
BAG, 4 AZN 93/09,

Eingruppierung eines Werkstoffprüfers; erforderliche Fachkenntnisse zur Erfüllung des Anforderungsmerkmals Können; unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers zum Anforderungsmerkmal Handlungs- und Entscheidungsspielraum

LAG Hamm, Urteil vom 23.10.2008 - Aktenzeichen 15 Sa 75/08

DRsp Nr. 2009/5785

Eingruppierung eines Werkstoffprüfers; erforderliche Fachkenntnisse zur Erfüllung des Anforderungsmerkmals "Können"; unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers zum Anforderungsmerkmal "Handlungs- und Entscheidungsspielraum"

1. Kann die Zertifizierung eines Zuliefererbetriebes der Luft- und Raumfahrt nur erfolgen, wenn die Arbeitgeberin Werkstoffprüfer beschäftigt, welche die entsprechende Fachausbildung und eine erfolgreiche Qualifizierungsprüfung abgelegt haben und zum Besuch dieser Kurse die Ausbildung in einem technischen Beruf oder eine langjährige Berufserfahrung auf technischem Gebiet vorausgesetzt wird, ist davon auszugehen, dass die Tätigkeit als Werkstoffprüfer dementsprechende Fachkenntnisse verlangt. 2. Im Rahmen der Prüfung, welchen Handlungs- und Entscheidungsspielraum ein Werkstoffprüfer hat, ist eine Quantifizierung vorzunehmen, in welchem Umfang bei der Erfüllung der übertragenen Arbeitsaufgabe Vorgaben gemacht werden und in welchem Umfang ein Freiraum verbleibt.