LAG Köln - Urteil vom 18.10.2005
9 Sa 1526/04
Normen:
BAT § 22 Abs. 2 ; BAT Vergütungsgruppe I a Fallgruppe 2 der Anlage 1 a;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 30.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 12593/03

Eingruppierung eines wissenschaftlichen Institutsangestellten bei eigenverantwortlicher Erbringung hochwertiger Forschungsleistungen

LAG Köln, Urteil vom 18.10.2005 - Aktenzeichen 9 Sa 1526/04

DRsp Nr. 2006/19891

Eingruppierung eines wissenschaftlichen Institutsangestellten bei eigenverantwortlicher Erbringung hochwertiger Forschungsleistungen

»1. Die Forschungstätigkeit eines beim Land Nordrhein-Westfalen beschäftigten wissenschaftlichen Angestellten ist auch dann für dessen Eingruppierung relevant, wenn sie zwar in einer Einrichtung erbracht wird, deren Träger eine als Verein eingetragene Forschungsgemeinschaft ist (sog. An-Institut einer Universität), aber von dem beklagten Land als Erfüllung der ihm gegenüber bestehenden Arbeitspflicht gewertet worden ist. 2. Die selbständige und eigenverantwortliche Leitung dieser Einrichtung durch den Angestellten und die ihm dort obliegende selbständige und eigenverantwortliche Durchführung der anfallenden Forschungsaufgaben unter Beteiligung seiner Mitarbeiter stellt einen großen Arbeitsvorgang dar. 3. Schwierige Forschungsaufgaben verrichtet ein wissenschaftlicher Angestellter, der Einzelfallstudien über schwerstbehinderte, nichtsprechende Menschen erhebt, um verallgemeinerungsfähige Daten über deren Kommunikationsfähigkeit, die Erweiterung dieser Fähigkeit und über Kommunikationshilfen zu gewinnen.