LAG München - Urteil vom 09.10.1996
9 Sa 1042/95
Normen:
MTArb (Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder, in Kraft getreten seit 01.03.1996); MTB II; TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 29.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 32 Ca 20565/93

Eingruppierung: Flugzeughydrauliker

LAG München, Urteil vom 09.10.1996 - Aktenzeichen 9 Sa 1042/95

DRsp Nr. 2002/15056

Eingruppierung: Flugzeughydrauliker

1. In Lohngruppe 9 Fallgruppe 4 des Sonderverzeichnisses für Arbeiter im Bereich des Bundesministers für Verteidigung (2a) zum MTB II kann nicht von einem weiten Instandsetzungsbegriff ausgegangen werden. 2. Instandsetzung bedeutet Ausbesserung, Wiederherstellung, Reparieren. Instandsetzen ist also etwas anderes als das Inspizieren, Überprüfen, Warten oder Instandhalten. 3. Instandsetzen ist also nicht das vorangehende Inspizieren.

Normenkette:

MTArb (Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder, in Kraft getreten seit 01.03.1996); MTB II; TVG § 1 ;

Hinweise:

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 10.06.1998 - 10 AZR 117/97 -.

Vorinstanz: ArbG München, vom 29.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 32 Ca 20565/93