A.
Die Beteiligten streiten im Rahmen des § 99 BetrVG um die Umgruppierung von insgesamt sechs Mitarbeitern.
Die antragstellende Arbeitgeberin betreibt ein Unternehmen, das Gebäudereinigungs- und sonstige Dienstleistungen anbietet. Auf die Arbeitsverhältnisse zu den bei ihr Beschäftigten findet unter anderem der allgemeinverbindliche Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung (im folgenden kurz: RTV) Anwendung.
Mit Wirkung ab 01.04.2004 trat eine neue Fassung dieses RTV in Kraft. Gegenüber den Vorgängerregelungen im RTV vom 01.09.2000 wurden unter anderem die Bestimmungen über die Eingruppierung der Mitarbeiter geändert.
Der neue § 7 RTV lautet auszugsweise wie folgt:
...
3. Lohngruppen
3.1. Eingruppierungsgrundsätze
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|