Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 10. April 2013 - Aktenzeichen
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiterhin über die genaue Höhe des nach Überleitung des Arbeitsverhältnisses in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) geschuldeten Monatsentgelts und in diesem Zusammenhang insbesondere über die Frage, welche Lebensaltersstufe in der Vergütungssystematik des
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