LAG Köln - Urteil vom 12.12.2001
7 Sa 530/01
Normen:
BAT § 22 ;
Fundstellen:
MDR 2002, 1076
Vorinstanzen:
ArbG Aachen 8 Ca 5566/99 d,

Eingruppierung; korrigierende Rückgruppierung, Treu und Glauben; Vertrauensschutz; Versetzung

LAG Köln, Urteil vom 12.12.2001 - Aktenzeichen 7 Sa 530/01

DRsp Nr. 2002/9035

Eingruppierung; korrigierende Rückgruppierung, Treu und Glauben; Vertrauensschutz; Versetzung

»1. Hat ein Arbeitgeber, auf den die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes anwendbar sind, einen Arbeitnehmer mehr als 15 Jahre in dem Glauben gelassen, er sei in einer bestimmten Vergütungsgruppe des BAT zutreffend eingruppiert, und dies im Laufe der Zeit bei verschiedenen Anlässen nochmals ausdrücklich bestätigt, so verstößt eine später vorgenommene korrigierende Rückgruppierung wegen angeblichen Eingruppierungsirrtums gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und damit gegen Treu und Glauben. 2. Hat ein solcher Arbeitgeber einen Arbeitnehmer in der Vergangenheit mit dessen Zustimmung auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt und ihm dabei ausdrücklich bestätigt, dass auch die neu zugewiesenen Tätigkeiten den Tarifmerkmalen seiner vorherigen Vergütungsgruppe entsprächen, so kommt eine spätere korrigierende Rückgruppierung schon deshalb nicht in Betracht, weil der Arbeitnehmer bei jetzt tatsächlich falscher Eingruppierung jedenfalls einen Anspruch auf Zuweisung solcher Tätigkeiten hätte, die der vor der Versetzung eingenommenen Vergütungsgruppe entsprächen.«

Normenkette:

BAT § 22 ;

Hinweise:

keine Zulassung

Vorinstanz: ArbG Aachen 8 Ca 5566/99 d,
Fundstellen
MDR 2002, 1076