BAG - Urteil vom 16.12.2004
8 AZR 538/02
Normen:
BAT §§ 22 23 Lehrer ; Arbeitgeberrichtlinien zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer (i.d.F. ab 1. Juli 1999; SächsMBl. SMF S. 148 ff.); Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost) (TdL vom 22. Juni 1995; Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 27. März 1996, ABl.SMF Nr. 5 vom 30. Mai 1996 S. 133 ff.); BAT-O §§ 22 23 ; Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Ersten Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O vom 8. Mai 1991, zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 30. Juni 2000); BAT-O SR 2l I Nr. 1; BBesG Anlage I; SächsBesG (i.d.F. vom 13. Dezember 1996; SächsGVBl. S. 538);
Fundstellen:
NZA-RR 2005, 671
Vorinstanzen:
LAG Sachsen - 5 (6) Sa 899/00 - 6.8.2002,
ArbG Chemnitz, vom 14.09.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 2036/00

Eingruppierung Lehrer - Eingruppierung einer Diplomingenieurpädagogin als Lehrerin an einer Mittelschule in Sachsen

BAG, Urteil vom 16.12.2004 - Aktenzeichen 8 AZR 538/02

DRsp Nr. 2005/1534

Eingruppierung Lehrer - Eingruppierung einer Diplomingenieurpädagogin als Lehrerin an einer Mittelschule in Sachsen

Orientierungssätze: 1. Diplomingenieurpädagogen verfügen über eine Lehrbefähigung an berufsbildenden Schulen. An einer Mittelschule in Sachsen sind sie demgemäß schulformfremd tätig. 2. Die Vorbemerkung Nr. 1 zu den Sächsischen Lehrerrichtlinien gewährleistet für den schulformfremd eingesetzten Lehrer zunächst eine Vergütung in Höhe der Eingangsvergütung der schulformentsprechend eingesetzten Lehrkräfte. Die Vergütung ist aber auf die Eingangsvergütung der Lehrkräfte an der Schulform beschränkt, an der der Lehrer eingesetzt ist, es sei denn, es liegen die auch von diesen Lehrkräften geforderten Höhergruppierungsvoraussetzungen vor.

Normenkette:

BAT §§ 22 23 Lehrer ; Arbeitgeberrichtlinien zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer (i.d.F. ab 1. Juli 1999; SächsMBl. SMF S. 148 ff.); Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost) (TdL vom 22. Juni 1995; Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 27. März 1996, ABl.SMF Nr. 5 vom 30. Mai 1996 S. 133 ff.); BAT-O §§ 22 23 ;