LAG Chemnitz - Urteil vom 27.02.2003
8 Sa 472/02
Normen:
BAT-O VGr. II a;
Vorinstanzen:
ArbG Dresden, vom 09.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 8366/01

Eingruppierung: Lehrkraft mit Befähigung für eine Tätigkeit an einem Gymnasium - Auslegung der Arbeitgeber-Richtlinien Sachsen

LAG Chemnitz, Urteil vom 27.02.2003 - Aktenzeichen 8 Sa 472/02

DRsp Nr. 2003/12109

Eingruppierung: Lehrkraft mit Befähigung für eine Tätigkeit an einem Gymnasium - Auslegung der Arbeitgeber-Richtlinien Sachsen

1. Eine Lehrkraft, die die Befähigung für eine Tätigkeit an einem Gymnasium hat, erfüllt die Voraussetzungen für eine Eingruppierung nach Vergütungsgruppe IIa BAT auch dann, auch wenn sie an einer Mittelschule verwendet wird.2. Zur Auslegung der Vorbemerkungen Nr 1 und Nr 7 der Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung angestellter Lehrer vom 22.06.1995 in den Fassungen der am 20.03.1996 und am 06.04.1999 beschlossenen Änderungen ( Arbeitgeber-Richtlinien).

Normenkette:

BAT-O VGr. II a;

Tatbestand:

Die Parteien streiten zuletzt noch darüber, ob die Klägerin in dem Zeitraum vom 01.01.1999 bis 31.07.2002 nach der Vergütungsgruppe II a BAT-O zu vergüten ist.

Die am ... geborene Klägerin ist bei dem Beklagten als Mittelschullehrerin beschäftigt und unterrichtet die Fächer Musik und Geschichte.