BAG - Urteil vom 21.03.1984
4 AZR 42/82
Normen:
BAT § 22 § 23, Anlage SR ;
Fundstellen:
BAGE 45, 233
AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer
EzB BAT §§ 22, 23 Nr. 5
PersV 1986, 85
Vorinstanzen:
ArbG Bremen, vom 16.12.1980 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2325/80
LAG Bremen, vom 04.11.1981 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 51/81

Eingruppierung: Lehrmeister an einem Schulzentrum

BAG, Urteil vom 21.03.1984 - Aktenzeichen 4 AZR 42/82

DRsp Nr. 2008/11304

Eingruppierung: "Lehrmeister" an einem Schulzentrum

»Ein Lehrmeister an einem staatlichen Schulzentrum ist Lehrkraft i.S. von SR 2l BAT, da er Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen eines Schulbetriebs vermittelt. Auf eine bestimmte Ausbildung des als Lehrkraft eingesetzten Angestellten kommt es nicht an.«

Normenkette:

BAT § 22 § 23, Anlage SR ;

Tatbestand:

Der Kläger ist seit 1. September 1971 bei der Beklagten als angestellter "Lehrmeister" beschäftigt. Die Parteien haben die Anwendung des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) in seiner jeweils geltenden Fassung auf das Arbeitsverhältnis einzelvertraglich vereinbart. Der Kläger erhält Vergütung nach VergGr. V b BAT.

Der Kläger wird im Schulzentrum A in den Abteilungen Berufsschulen für Bautechnik und Baugestaltung sowie überbetriebliche Ausbildungsstätte eingesetzt. Er erteilt in den dort eingerichteten Werkstätten Schülern der Berufsfachschule und des Berufsgrundbildungsjahres fachpraktische Unterweisungen zum Anfertigen von Werkstücken aus den Bereichen Holz-, Kunststoff-, Beton- und Tiefbau. Dem Kläger stehen für seine Tätigkeit Ausbildungspläne zur Verfügung. Klassenarbeiten werden nicht geschrieben.