1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28. Februar 2011
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2. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, in welche Tätigkeitsebene des TV-BA der Kläger übergeleitet worden ist.
Der Kläger, geboren am . 1972, ist bei der Beklagten seit dem 1. September 1990 beschäftigt.
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