LAG Köln - Urteil vom 30.11.2011
9 Sa 457/11
Normen:
Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit vom 28. März 2006 (TV-BA);
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 28.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 8390/10

Eingruppierung nach TV-BA [IT-Techniker und IT-Fachassistenten im dezentralen IT-Service]

LAG Köln, Urteil vom 30.11.2011 - Aktenzeichen 9 Sa 457/11

DRsp Nr. 2012/5161

Eingruppierung nach TV-BA [IT-Techniker und IT-Fachassistenten im dezentralen IT-Service]

Zur Eingruppierung eines Angestellten nach den Tätigkeits- und Kompetenzprofilen für IT-Techniker und IT-Fachassistenten im dezentralen IT-Service (DITS) der Bundesagentur für Arbeit.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28. Februar 2011

- 15 Ca 8390/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Normenkette:

Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit vom 28. März 2006 (TV-BA);

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, in welche Tätigkeitsebene des TV-BA der Kläger übergeleitet worden ist.

Der Kläger, geboren am . 1972, ist bei der Beklagten seit dem 1. September 1990 beschäftigt.