BAG - Urteil vom 25.09.2002
4 AZR 339/01
Normen:
BAT (1975) §§ 22 23 ; Anlage 1a zum BAT Teil I Allgemeiner Teil VergGr. VIII Fallgr. 1 a, b, VergGr. VII Fallgr. 1 a, b, VergGr. VI b Fallgr. 1 a;
Fundstellen:
NZA 2004, 400
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 28.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 954/00
ArbG Aachen, vom 05.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 5447/99d

Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung einer Bereichsleitersekretärin in einer Forschungseinrichtung des Bundes; Korrigierende Rückgruppierung; Darlegungslast

BAG, Urteil vom 25.09.2002 - Aktenzeichen 4 AZR 339/01

DRsp Nr. 2003/6130

Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung einer Bereichsleitersekretärin in einer Forschungseinrichtung des Bundes; Korrigierende Rückgruppierung; Darlegungslast

Orientierungssätze: Der Arbeitgeber kann seiner Darlegungslast bei der korrigierenden Rückgruppierung nicht nur dadurch nachkommen, daß er darlegt, es fehle an zumindest einer der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte bisherige Eingruppierung, sondern auch dadurch, daß er die abweichende neue tarifliche Bewertung begründet.

Normenkette:

BAT (1975) §§ 22 23 ; Anlage 1a zum BAT Teil I Allgemeiner Teil VergGr. VIII Fallgr. 1 a, b, VergGr. VII Fallgr. 1 a, b, VergGr. VI b Fallgr. 1 a;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende tarifliche Eingruppierung der Klägerin nach einer von der Beklagten vollzogenen Rückgruppierung.