BAG - Urteil vom 12.12.2002
8 AZR 605/01
Normen:
Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Ersten Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O, vom 8. Mai 1991) § 2 Nr. 3 ; Richtlinie des Freistaates Sachsen zur Eingruppierung von angestellten Lehrkräften an Staatlichen Seminaren für Lehrerbildung (SächsSeminarRL, vom 27. Oktober 1998); Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur dienstlichen Beurteilung der angestellten Leiter, stellvertretenden Leiter und Lehrkräfte an Staatlichen Seminaren für Lehrerbildung des Freistaates Sachsen (VwV BeurteilungSeminarlehrer, vom 7. Oktober 1999);
Fundstellen:
NZA 2004, 288
Vorinstanzen:
LAG Chemnitz, vom 15.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 902/00
ArbG Dresden, vom 09.08.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 9888/99

Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung eines Fachleiters an Staatlichen Seminaren für Lehrerbildung des Freistaates Sachsen, Feststellung der Eignung im Beurteilungsverfahren

BAG, Urteil vom 12.12.2002 - Aktenzeichen 8 AZR 605/01

DRsp Nr. 2003/7961

Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung eines Fachleiters an Staatlichen Seminaren für Lehrerbildung des Freistaates Sachsen, Feststellung der Eignung im Beurteilungsverfahren

Orientierungssätze: 1. Wird in einem Arbeitsvertrag eines angestellten Lehrers in Sachsen die Anwendung des BAT-O und der diesen ergänzenden Tarifverträge vereinbart, so ergibt sich aus § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungsvertrages Nr. 1 zum BAT-O durch die Bestimmung "nach näherer Maßgabe von Richtlinien" ein zulässiges einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Freistaates Sachsen, so daß die Lehrereingruppierungsrichtlinien des Freistaates Sachsen anzuwenden sind. 2. Der Freistaat Sachsen kann sich nicht darauf berufen, er habe vor Inkrafttreten der VwV Beurteilung Seminarlehrer vom 7. Oktober 1999 einen langjährig bei ihm beschäftigten Seminarlehrer nicht beurteilen können, so daß dieser vor einer Beurteilung nach dieser Verwaltungsvorschrift nicht nach der SächsSeminarRL vom 27. Oktober 1998 habe höhergruppiert werden können.

Normenkette:

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Ersten Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O, vom 8. Mai 1991) § 2 Nr. 3 ; Richtlinie des Freistaates Sachsen zur Eingruppierung von angestellten Lehrkräften an Staatlichen Seminaren für Lehrerbildung (SächsSeminarRL, vom 27. Oktober 1998);