LAG Köln - Urteil vom 26.11.1999
11 Sa 828/99
Normen:
Anlage 1a zum BAT, Teil 1, Vergütungsgruppe V c, V b, IV b;
Fundstellen:
NZA-RR 2001, 278
ZTR 2000, 415
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 41/99

Eingruppierung; öffentlicher Dienst; BAT; Diplombibliothekar; Universität; Bibliotheksangestellte; Gesamtkatalog

LAG Köln, Urteil vom 26.11.1999 - Aktenzeichen 11 Sa 828/99

DRsp Nr. 2000/8320

Eingruppierung; öffentlicher Dienst; BAT; Diplombibliothekar; Universität; Bibliotheksangestellte; Gesamtkatalog

»Eine Angestellte ohne Ausbildung zum Diplombibliothekar, die an einer Universität den Gesamtkatalog einer Fakultät betreut, indem sie die Angaben auf den von den angeschlossenen Einzelbibliotheken eingehenden Katalogkarten im Gesamtkatalog vereinigt, übt keine der Tätigkeit eines Diplombibliothekars entsprechende Tätigkeit auf Grund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen aus, wenn sie weder ganz noch teilweise mit den Bereichen Bucherwerbung, Leihverkehr, Besucherbetreuung und Zeitschriftenregistratur befasst ist.«

Normenkette:

Anlage 1a zum BAT, Teil 1, Vergütungsgruppe V c, V b, IV b;
Vorinstanz: ArbG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 41/99
Fundstellen
NZA-RR 2001, 278
ZTR 2000, 415