BAG - Urteil vom 16.10.2002
4 AZR 521/01
Normen:
BAT-O § 19 Abs. 1, 2, Übergangsvorschrift Nr. 3 § 23a Ziff. 3 ; Änderungstarifvertrag (ÄndTV) Nr. 2 zum BAT-O (vom 12. November 1991) § 2 Nr. 1 ; Anlage 1a Teil I zum BAT-O VergGr. IIa Fallgr. 1a, VergGr. Ib Fallgr. 2;
Fundstellen:
NZA 2003, 1112
Vorinstanzen:
LAG Berlin, vom 25.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Sa 2595/00
ArbG Berlin, vom 06.10.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 91 Ca 17677/00

Eingruppierung öffentlicher Dienst; Tarifrecht öffentlicher Dienst - Wissenschaftlicher Assistent an der Universität; Anrechnung von Dienstzeiten in der ehemaligen DDR als Beschäftigungszeit gem. § 19 Abs. 1 und 2 BAT-O iVm. den Übergangsvorschriften sowie als Bewährungszeit für den Bewährungsaufstieg; korrigierende Rückgruppierung

BAG, Urteil vom 16.10.2002 - Aktenzeichen 4 AZR 521/01

DRsp Nr. 2003/7446

Eingruppierung öffentlicher Dienst; Tarifrecht öffentlicher Dienst - Wissenschaftlicher Assistent an der Universität; Anrechnung von Dienstzeiten in der ehemaligen DDR als Beschäftigungszeit gem. § 19 Abs. 1 und 2 BAT-O iVm. den Übergangsvorschriften sowie als Bewährungszeit für den Bewährungsaufstieg; korrigierende Rückgruppierung

Orientierungssätze: 1. Die Übergangsvorschrift Nr. 3 zu § 19 BAT-O bezieht sich entsprechend ihrem Wortlaut nur auf § 39 BAT-O (Jubiläumszuwendung) und nicht auf die Beschäftigungszeit gem. § 19 BAT-O. 2. Die Mitteilung eines Arbeitgebers im öffentlichen Dienst an den Angestellten über die Eingruppierung begründet idR keinen vertraglichen Anspruch auf die entsprechende Vergütung. 3. Wenn sich der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst nicht an der von ihm ursprünglich mitgeteilten Eingruppierung festhalten lassen will (korrigierende Rückgruppierung), muß er darlegen und ggf. beweisen, daß die Zuordnung der vom Angestellten auszuübenden Tätigkeit zur mitgeteilten Vergütungsgruppe objektiv fehlerhaft ist. 4. Es war nicht zu entscheiden, ob die Anrechnung von Dienstzeiten gem. der Übergangsvorschrift Nr. 3 zu § 19 BAT-O im Rahmen von § 2 Nr. 1 ÄndTV Nr. 2 zum BAT-O vom 12. November 1991 zu berücksichtigten ist.

Normenkette:

BAT-O § 19 Abs. 1, 2, Übergangsvorschrift Nr. 3 § 23a Ziff. 3 ;