BAG - Urteil vom 15.02.1984
4 AZR 553/81
Normen:
BAT § 22, Anlage 1a ;
Fundstellen:
AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT 1975
EzBAT §§ 22, 23 BAT B6 VergGr VII Nr. 1
PersV 1986, 35
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 04.02.1981 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2462/80
LAG Düsseldorf, vom 22.07.1981 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 219/81

Eingruppierung: Registraturangestellter beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt

BAG, Urteil vom 15.02.1984 - Aktenzeichen 4 AZR 553/81

DRsp Nr. 2008/11311

Eingruppierung: Registraturangestellter beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt

»1. "Registraturangestellter" (Vergütungsgruppe VII BAT Fallgruppe 10) ist ein Angestellter, dem nach Maßgabe der behördlichen Vorschriften und Übung die Auszeichnung der Eingänge, die Beifügung der einschlägigen Aktenvorgänge, die ordnungsgemäße Aktenaufbewahrung sowie nach den Umständen auch die Aufzeichnung von Schriftstücken obliegt. 2. Ein "Registraturangestellter" der Vergütungsgruppe VII BAT Fallgruppe 10 benötigt gründliche Fachkenntnisse, die ihn befähigen, auf der Grundlage einer bestehenden Registratur diese den Geschäftsbedürfnissen entsprechend fortzuentwickeln und sicherzustellen, daß sie stets ihre Aufgabe erfüllt.«

Normenkette:

BAT § 22, Anlage 1a ;

Tatbestand: