Der 50jährige Kläger steht seit 1. März 1967 in den Diensten des beklagten Landes und wird bei dem Statistischen Landesamt Schleswig-Holstein als Angestellter beschäftigt. Die Parteien haben die Anwendung des Bundes-Angestelltentarifvertrags (
Nach einer Dienstpostenbeschreibung vom 14. November 1975 fallen auf dem Arbeitsplatz des Klägers folgende Aufgaben mit folgenden Anteilen an der Gesamtarbeitszeit an:
Schreiben frei abfassen, schwierig 10 %
Tabellen abstimmen, ohne Vorgabe1 10 %
Tabellen und Texte prüfen 10 %
Schwieriges Rechnen und Prüfen 5 %
Dezernatsübergreifende Kontakte (zentr.
Auskünfte, Veröffentlichungsdezernat) 10 %
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