BAG - Urteil vom 05.12.1990
4 AZR 244/90
Normen:
BAT § 22, Anlage 1a ;
Vorinstanzen:
I. ArbG Kiel - Urteil vom 15.06.1989 - 2c Ca 564/89, vom - Vorinstanzaktenzeichen
II. LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 19.01.1990 - 5 Sa 405/89, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Eingruppierung: Sachbearbeiter bei einem statistischen Landesamt

BAG, Urteil vom 05.12.1990 - Aktenzeichen 4 AZR 244/90

DRsp Nr. 2007/24538

Eingruppierung: Sachbearbeiter bei einem statistischen Landesamt

»[Zur] Eingruppierung eines Bearbeiters beim statistischen Landesamt nach Anlage 1a Vergütungsgruppe Vc BAT

Normenkette:

BAT § 22, Anlage 1a ;

Tatbestand:

Der 50jährige Kläger steht seit 1. März 1967 in den Diensten des beklagten Landes und wird bei dem Statistischen Landesamt Schleswig-Holstein als Angestellter beschäftigt. Die Parteien haben die Anwendung des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) und der diesen ergänzenden oder ändernden Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis im Arbeitsvertrag vereinbart. Der Kläger erhielt zunächst Vergütung nach VergGr. VIII BAT, ab 1. März 1970 Vergütung nach VergGr. VII BAT, ab 1. Oktober 1970 eine persönliche Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den VergGr. VII und VI b BAT und ab 1. Januar 1975 Vergütung nach VergGr. VI b BAT. Seit 15. Dezember 1975 ist er in der Abteilung "Verarbeitendes Gewerbe" (Dezernat 23) beschäftigt.

Nach einer Dienstpostenbeschreibung vom 14. November 1975 fallen auf dem Arbeitsplatz des Klägers folgende Aufgaben mit folgenden Anteilen an der Gesamtarbeitszeit an:

Schreiben frei abfassen, schwierig 10 %

Tabellen abstimmen, ohne Vorgabe1 10 %

Tabellen und Texte prüfen 10 %

Schwieriges Rechnen und Prüfen 5 %

Dezernatsübergreifende Kontakte (zentr.

Auskünfte, Veröffentlichungsdezernat) 10 %