Eingruppierung: Sozialarbeiterin in der geriatrischen Abteilung eines Krankenhauses
LAG München, Urteil vom 15.04.1992 - Aktenzeichen 5 Sa 118/91
DRsp Nr. 2002/15122
Eingruppierung: Sozialarbeiterin in der geriatrischen Abteilung eines Krankenhauses
1. Zum Begriff der "Heiminsassen" in der Protokollnotiz 9c zur VergGr IVb Fallgruppe 7 der Anlage 1a Teil II Abschnitt G Unterabschnitt I BAT, worunter auch Personen fallen, die sich freiwillig in ein Heim begeben haben.2. Unter "Heim" ist eine gemeinschaftliche Wohnstätte für einen bestimmten Personenkreis, insbesondere eine öffentliche Einrichtung der Jugend-, Alters- und Krankenhilfe, in denen Personen übernachten können, zu verstehen.