LAG München - Urteil vom 15.04.1992
5 Sa 118/91
Normen:
BAT §§ 22 23 Anlage 1a II Abschnitt G ;
Fundstellen:
EzBAT §§ 22, 23 BAT F1 VergGr IVb Nr. 3

Eingruppierung: Sozialarbeiterin in der geriatrischen Abteilung eines Krankenhauses

LAG München, Urteil vom 15.04.1992 - Aktenzeichen 5 Sa 118/91

DRsp Nr. 2002/15122

Eingruppierung: Sozialarbeiterin in der geriatrischen Abteilung eines Krankenhauses

1. Zum Begriff der "Heiminsassen" in der Protokollnotiz 9c zur VergGr IVb Fallgruppe 7 der Anlage 1a Teil II Abschnitt G Unterabschnitt I BAT, worunter auch Personen fallen, die sich freiwillig in ein Heim begeben haben. 2. Unter "Heim" ist eine gemeinschaftliche Wohnstätte für einen bestimmten Personenkreis, insbesondere eine öffentliche Einrichtung der Jugend-, Alters- und Krankenhilfe, in denen Personen übernachten können, zu verstehen.

Normenkette:

BAT §§ 22 23 Anlage 1a II Abschnitt G ;
Fundstellen
EzBAT §§ 22, 23 BAT F1 VergGr IVb Nr. 3