Die Klägerin, die der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) als Mitglied angehört, steht seit 1.11.1975 als Angestellte in den Diensten der Beklagten. Sie wird in der III. Medizinischen Abteilung des Allgemeinen Krankenhauses Aals so genannte Abteilungssekretärin im Vorzimmer des Abteilungsleiters Dr. N. beschäftigt. Die III. Medizinische Abteilung verfügt über 116 Betten, von denen 28 zur Intensivstation gehören, sowie eine Schrittmacherzentrale, von der 800 bis 1.000 Schrittmacherpatienten betreut werden, und ist mit der Lungenfunktions- und Kreislaufdiagnostik für das gesamte Krankenhaus betraut.
Der Klägerin sind die nachstehenden Aufgaben zu den angegebenen Zeitanteilen zur Erledigung übertragen:
Zeitanteil
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