Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin ab dem 1. Mai 2001.
Die Klägerin ist Diplomlehrerin für die Fächer Mathematik und Physik. Sie hat am 28. Juni 1990 die Lehrbefähigung für die allgemeinbildende polytechnische Oberschule nach dem Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erworben.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|