Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 7. März 2017 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten führen das Verfahren wegen der zwischen ihnen streitigen zutreffenden Eingruppierung von 27 Arbeitnehmern des so genannten Warenserviceteams.
Die zu 1) beteiligte Arbeitgeberin ist ein Einzelhandelsunternehmen und betreibt bundesweit mehrere Warenhäuser. Eines dieser Warenhäuser befindet sich in A. Sie ist Mitglied im Handelsverband Hessen e.V. und dies seit 2013 ohne Tarifbindung. Seither wendet sie die tariflichen Regelungen des Einzelhandels in Hessen auf dem Stand des Jahres 2013 aufgrund arbeitsvertraglicher Inbezugnahme an.
- - - - - - - - - - - - - -
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|