LAG Köln - Urteil vom 09.06.2021
3 Sa 45/21
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 03.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 736/20

Eingruppierung; Welthungerhilfe; Einzelfall

LAG Köln, Urteil vom 09.06.2021 - Aktenzeichen 3 Sa 45/21

DRsp Nr. 2021/13182

Eingruppierung; Welthungerhilfe; Einzelfall

Tenor

1.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 03.12.2020 - 3 Ca 736/20 - wird zurückgewiesen.

2.

Der Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten über die korrekte Eingruppierung der Klägerin.