Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin.
Die am 16. April 1951 geborene Klägerin durchlief zunächst 1965 bis 1968 eine Verwaltungslehre bei der Stadt Wattenscheid. Nach erfolgreichem Abschluß der Angestelltenlehrgänge I und II (1971 bzw. 1973) ist sie seit dem 1. Juli 1974 bei der beklagten Stadt in deren Sozialamt im Bereich "Hilfe zum Lebensunterhalt" als Angestellte beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft vertraglicher Vereinbarung der
Das Sozialamt der beklagten Stadt hat im Bereich "Hilfe zum Lebensunterhalt" zwölf Zweigstellen. Deren Leiter sind durchweg Beamte der Besoldungsgruppe A 12 mit Ausnahme der Klägerin, die die Zweigstelle Rath leitet. Grundsatzfragen des Bereichs werden in der Abteilungsleitung oder in der Abteilung 50/1 (Rechtsstelle oder Sachgebiet Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten) bearbeitet.
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