Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts OIdenburg vom 24. Juli 2018 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Zahlung von Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen für die Monate Januar und Februar 2016. Streitig ist die Einhaltung der Antragsfrist.
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