Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 26.03.2014 -
Die Revision wird zugelassen.
Im Berufungsverfahren streiten die Parteien im Kern noch darüber, ob ein von der ehemaligen Arbeitgeberin widerklagend verfolgter Zahlungsanspruch aufgrund einer vertraglich vereinbarten Ausschlussklausel mangels rechtzeitiger Klageerhebung verfallen ist.
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