BAG - Urteil vom 16.05.2019
6 AZR 93/18
Normen:
ZPO § 91 Abs. 1; Altenpflegegesetz § 3 Abs. 1 (ab 01.01.2020: Pflegeberufegesetz § 5 Abs. 3, § 64); Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie vom 15.08.2002 i.d.F. vom 04.05.2015 (KTD 2015) § 14; Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie vom 15.08.2002 i.d.F. vom 04.05.2015 Anlage 1 (Entgeltordnung);
Fundstellen:
AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 97
AuR 2019, 431
EzA-SD 2019, 13
NZA 2019, 1376
Vorinstanzen:
LAG Hamburg, vom 02.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 31/17
ArbG Hamburg, vom 21.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 21 Ca 250/16

Einheitlicher Arbeitsvorgang bei Erfüllung tariflicher FunktionsmerkmaleVertretungsweise Übertragung einer tariflich beschriebenen Funktion für einen nicht unerheblichen zeitlichen UmfangAnforderungen an die Funktion einer Schichtleitung in der Entgeltgruppe 7 Abschnitt B des Kirchlichen Tarifvertrages Diakonie

BAG, Urteil vom 16.05.2019 - Aktenzeichen 6 AZR 93/18

DRsp Nr. 2019/10522

Einheitlicher Arbeitsvorgang bei Erfüllung tariflicher Funktionsmerkmale Vertretungsweise Übertragung einer tariflich beschriebenen Funktion für einen nicht unerheblichen zeitlichen Umfang Anforderungen an die Funktion einer Schichtleitung in der Entgeltgruppe 7 Abschnitt B des Kirchlichen Tarifvertrages Diakonie

Orientierungssätze: 1. Bei den in der Entgeltordnung zum KTD 2015 genannten Tarifmerkmalen der Entgeltgruppe 7 Abschnitt B handelt es sich um Funktionsmerkmale, bei denen die gesamte Tätigkeit in dieser Funktion als ein einheitlicher Arbeitsvorgang zu werten ist. Zur Erfüllung des Funktionsmerkmals ist es nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmer mindestens zur Hälfte seiner Arbeitszeit tatsächlich Einzeltätigkeiten der betreffenden Funktion ausübt (Rn. 15). 2. Wird einem Arbeitnehmer eine in Entgeltgruppe 7 Abschnitt B der Entgeltordnung zum KTD 2015 genannte Funktion nur für die Zeit der Abwesenheit eines anderen Arbeitnehmers übertragen, setzt eine Eingruppierung in diese Entgeltgruppe voraus, dass die Übertragung in dem von § 14 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 3 KTD 2015 geforderten zeitlichen Umfang erfolgt (Rn. 17).