ArbG Wuppertal, vom 11.01.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 6 BV 50/92
Einigungsstelle: Regelungsmöglichkeit bei Anrechnung künftiger Tariflohnerhöhungen
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.1993 - Aktenzeichen 13 TaBV 53/93
DRsp Nr. 2002/8793
Einigungsstelle: Regelungsmöglichkeit bei Anrechnung künftiger Tariflohnerhöhungen
Die Einigungsstelle kann keine Regelung treffen, die dem Arbeitgeber die Anrechnung künftiger Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen zu einem festgelegten Bewertungsstichtag ermöglicht.