ArbG Düsseldorf, vom 08.01.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 179/92
Einigungsstelle: Wirksamkeit des Spruchs
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 26.05.1993 - Aktenzeichen 18 TaBV 27/93
DRsp Nr. 2001/14446
Einigungsstelle: Wirksamkeit des Spruchs
Zur Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle zur Regelung der Arbeitszeit und des Gehalts der Beschäftigten des Arbeitgebers in den neuen Bundesländern.