A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs, der den Einsatz einer automatisierten Telefonanlage in den Reservierungszentralen der Arbeitgeberin regelt.
Die Arbeitgeberin betreibt ein Luftfahrtunternehmen mit Sitz in den Niederlanden. Für dessen deutsche Betriebe ist der beteiligte Gesamtbetriebsrat gebildet. In Düsseldorf und in München bestehen Reservierungszentralen mit etwa 14 und etwa 10 Arbeitnehmern. Deren Aufgabe ist es, telefonisch Flüge zu reservieren und Auskünfte zu erteilen.
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