I
Streitig ist, ob dem Kläger für die Zeit ab 1. Mai 1999 Beitragszuschuss zur Alterssicherung der Landwirte zusteht.
Der Kläger ist nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) versicherungspflichtiger Landwirt. Das landwirtschaftliche Unternehmen wurde bis Mitte 1997 von seinem Vater und ihm als Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts betrieben, an der er zu 20 % beteiligt war. Seither ist er Alleinunternehmer, der seinen Gewinn - anders als bis zum 30. Juni 1997 - nach § 4 Abs 1 oder Abs 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ermittelt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|