BVerwG - Beschluss vom 22.11.2018
5 PB 12.18
Normen:
BPersVG § 46 Abs. 6;
Vorinstanzen:
VGH Bayern, vom 03.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 18 P 17.1732

Einordnung einer Schulung bzw. vertieften Schulung im Soldatenbeteiligungsgesetz als Grundschulung oder Spezialschulung

BVerwG, Beschluss vom 22.11.2018 - Aktenzeichen 5 PB 12.18

DRsp Nr. 2019/731

Einordnung einer Schulung bzw. vertieften Schulung im Soldatenbeteiligungsgesetz als Grundschulung oder Spezialschulung

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Juli 2018 wird verworfen.

Normenkette:

BPersVG § 46 Abs. 6;

Gründe

Die Beschwerde des Beteiligten hat keinen Erfolg. Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (1.) und der Abweichung (2.) gestützte Beschwerdebegründung wird den gesetzlichen Darlegungsanforderungen nicht gerecht.

1. Die Rechtsbeschwerde ist nicht wegen der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage zuzulassen.