I.
Das Arbeitsgericht Kaiserslautern hat mit Beschluss vom 24.06.2005 dem Kläger im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt Z zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwaltes unter Ratenzahlung in Höhe von 225,00 EUR monatlich ab dem 08.06.2005 bewilligt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|