Der Kläger ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. GmbH, das am 1. Oktober 2000 eröffnet worden ist. Er verlangt von der Beklagten - soweit in der Revisionsinstanz noch von Interesse - die Zahlung von 17.266,52 EURO restlicher Vergütung aus einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Die Arbeitnehmer waren der Beklagten in der Zeit von Juli bis September 2000 zur Arbeitsleistung überlassen worden.
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