Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 08.08.2013 - 9 Ca 1680/12 - wie folgt abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Berechtigung der Beklagten, der Klägerin einzelne Aufgabenbereiche zu entziehen.
1. 2.
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