Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger gegen das beklagte Land einen Anspruch auf Einstellung als Fachlehrer für Geographie und Sport im Angestelltenverhältnis hat.
Der 1955 geborene Kläger war seit August 1981 in der ehemaligen DDR als Lehrer mit der Fächerkombination Sport und Geographie tätig. Ab August 1984 war er als Berufsschullehrer an der Berufsschule W, VEB M, Kombinat Wi in S beschäftigt.
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