Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 11.12.2020 (
Die in den Anlagen AS 20, AS 30, AS 31, AS 32, AS 33 und AS 34 enthaltenen Informationen werden gemäß § 16 Abs. 1 GeschGehG als geheimhaltungsbedürftig eingestuft.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|