VG Köln, vom 26.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 3291/12
Eintragung eines Vereins in die Liste qualifizierter Einrichtungen bei nicht gewerbsmäßiger Aufklärung und Beratung der Verbraucher; Interessenkollision wegen der engen Verflechtung mit einer Kanzlei bei eigenen wirtschaftlichen Interessen des Verbandes oder Dritter i.R.d. Tätigkeiten im Bereich des grauen Kapitalmarktes; Sicherung einer sachgerechten Aufgabenerfüllung
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.04.2018 - Aktenzeichen 4 A 1621/14
DRsp Nr. 2018/6054
Eintragung eines Vereins in die Liste qualifizierter Einrichtungen bei nicht gewerbsmäßiger Aufklärung und Beratung der Verbraucher; Interessenkollision wegen der engen Verflechtung mit einer Kanzlei bei eigenen wirtschaftlichen Interessen des Verbandes oder Dritter i.R.d. Tätigkeiten im Bereich des "grauen Kapitalmarktes"; Sicherung einer sachgerechten Aufgabenerfüllung
1. § 4 Abs. 2UKlaG soll mit der Verpflichtung zur dauerhaft wirksamen sachgerechten Erfüllung der Verbraucherschutzaufgaben auch Interessenkollisionen vermeiden, die dazu führen könnten, dass andere â insbesondere gewerbliche â Interessen als der Verbraucherschutz ausschlaggebend für das Handeln des Vereins sein könnten. Deswegen darf die Verbraucheraufklärung und -beratung nicht in nennenswertem Umfang eigenen wirtschaftlichen Interessen des Verbandes oder Dritter dienen, was auch europarechtlichen Vorgaben entspricht.
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