OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 11.10.2018 (12 E 249/18)
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Der Kläger hat keinen Anspruch auf [...]