OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 09.11.2018
20 A 2349/17.PVL
Normen:
LPVG NRW § 42 Abs. 5 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 40 K 1978/17

Freistellung der Mitglieder des Personalrats unter Fortzahlung der Bezüge und Erstattung der angemessenen Kosten für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen und Bildungsveranstaltungen vom Dienst; Erforderlichkeit der Entsendung zur Schulung Einführung in das Arbeitsrecht I

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.11.2018 - Aktenzeichen 20 A 2349/17.PVL

DRsp Nr. 2019/691

Freistellung der Mitglieder des Personalrats unter Fortzahlung der Bezüge und Erstattung der angemessenen Kosten für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen und Bildungsveranstaltungen vom Dienst; Erforderlichkeit der Entsendung zur Schulung "Einführung in das Arbeitsrecht I"

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

LPVG NRW § 42 Abs. 5 S. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller ist der aus 13 Personen bestehende Personalrat der Beteiligten zu 1. Diese betreibt in M. ein Fachkrankenhaus mit dezentralen Abteilungen und etwa 1.100 Beschäftigten. Seit Januar 2018 gehört eine Klinik in T. mit 40 Betten dazu; eine weitere Klinik in M1. mit 30 Betten soll dazukommen. Die Beteiligten zu 2. bis 4. sind (nicht freigestellte) Mitglieder des Antragstellers. Die Beteiligten zu 2. und 4. gehören dem Personalrat seit 22 Jahren (seit 1996) an, der Beteiligte zu 3. seit sechs Jahren (seit 2012), wobei er zuvor vier Jahre Ersatzmitglied war.