OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 30.08.2018
20 A 2500/16.PVB
Normen:
BPersVG § 68 Abs. 1 Nr. 2; BPersVG § 69 Abs. 2 S. 1; BPersVG § 77 Abs. 1 S. 1-2; BPersVG § 77 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
DÖV 2019, 199

Vorlageanspruch des Personalrats von Unterlagen aus Anlass der Besetzung von Referatsleitungsstellen und Unterabteilungsleiterstellen bereits vor der Einbindung der Hausleitung in das Besetzungsverfahren bzgl. Ausschlusses der Mitbestimmung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.08.2018 - Aktenzeichen 20 A 2500/16.PVB

DRsp Nr. 2018/17530

Vorlageanspruch des Personalrats von Unterlagen aus Anlass der Besetzung von Referatsleitungsstellen und Unterabteilungsleiterstellen bereits vor der Einbindung der Hausleitung in das Besetzungsverfahren bzgl. Ausschlusses der Mitbestimmung

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BPersVG § 68 Abs. 1 Nr. 2; BPersVG § 69 Abs. 2 S. 1; BPersVG § 77 Abs. 1 S. 1-2; BPersVG § 77 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe

I.

In der Dienststelle besteht seit einiger Zeit Streit zwischen den Verfahrensbeteiligten über den Umfang und die zeitlichen Anforderungen an die Unterrichtungspflicht der Beteiligten gegenüber dem Antragsteller bei der Besetzung höherwertiger Dienstposten bzw. Beförderungsdienstposten mit Beamten ab der Besoldungsgruppe A 16.

1. 2. - - - - - - - - - - -