OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 09.11.2018
20 A 2884/17.PVL
Normen:
LPVG NRW § 42 Abs. 5 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 34 K 10279/16

Freistellung der Mitglieder des Personalrats unter Fortzahlung der Bezüge und Erstattung der angemessenen Kosten für die Teilnahme an Schulungveranstaltungen und Bildungsveranstaltungen vom Dienst bei Erforderlichkeit

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.11.2018 - Aktenzeichen 20 A 2884/17.PVL

DRsp Nr. 2019/692

Freistellung der Mitglieder des Personalrats unter Fortzahlung der Bezüge und Erstattung der angemessenen Kosten für die Teilnahme an Schulungveranstaltungen und Bildungsveranstaltungen vom Dienst bei Erforderlichkeit

Tenor

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt, soweit der Antragsteller zu 3. seine Beschwerde zurückgenommen hat.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

LPVG NRW § 42 Abs. 5 S. 1;

Gründe

I.

Die Antragsteller sind Mitglieder des Beteiligten zu 1. Am 25. August 2016 beantragten sie bei diesem ohne Erfolg, sie zu dem fünftägigen "Grundlagenseminar zur neuen Entgeltordnung TVöD -VKA und zum Eingruppierungsverzeichnis TVöD NRW" des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu entsenden. Themen des Seminars sollten sein:

- Grundsätze des Eingruppierungsrechts des TVöD -VKA, insbesondere Grundlagen des neuen Eingruppierungsrechts

- Besonderheit: Eingruppierungsverzeichnis TVöD NRW

- Struktur und Inhalte der neuen Entgeltordnung des TVöD -VKA

- Grundsätzliche Regelungen, Tätigkeitsmerkmale

- Eingruppierungen bei Neueinstellungen ab dem 1. Januar 2017

- Überleitungs- und Besitzstandsrecht des TVöD -VKA