LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 14.10.2005
12 Sa 2008/04
Normen:
BGB § 133 § 157 § 307 § 812 § 818 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 15.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1064/04

Eintritt in Leasingvertrag über Dienstwagen bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Herausgabe des Wertersatzes bei Nutzung ohne Zahlung der Leasingraten - kein Ausschluss des Bereicherungsanspruchs durch Abgeltungsklausel

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.10.2005 - Aktenzeichen 12 Sa 2008/04

DRsp Nr. 2006/19748

Eintritt in Leasingvertrag über Dienstwagen bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Herausgabe des Wertersatzes bei Nutzung ohne Zahlung der Leasingraten - kein Ausschluss des Bereicherungsanspruchs durch Abgeltungsklausel

»a) Wirksame Vereinbarung einer Klausel in einem Dienstwagenüberlassungsvertrag, die den Arbeitnehmer bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Eintritt in den noch laufenden Dienstwagen-Leasingvertrag verpflichtet. Die Verletzung dieser Pflicht kann Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung auslösen. b) Die Nutzung eines Dienstwagens nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, für das der Arbeitgeber weiterhin die komplette Leasingrate zahlt, stellt eine ungerechtfertigte Bereicherung dar (nicht zustehender Gebrauchsvorteil), die zur Herausgabe des Wertersatzes verpflichtet. c) Eine Abgeltungsklausel in einem Abwicklungsvertrag, nach der alle aus und in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung bestehenden Ansprüche abgelten soll, umfasst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt erst entstehende Ansprüche (hier: durch die weitere ungerechtfertigte Nutzung des Dienstwagens) nicht.«

Normenkette:

BGB § 133 § 157 § 307 § 812 § 818 Abs. 2 ;

Tatbestand: