OLG Koblenz - Beschluss vom 16.11.2016
10 U 438/16
Normen:
SGB V § 39 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 18.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 168/15

Eintrittspflicht der privaten Krankenzusatzversicherung für Kosten eines Aufenthalts in einer Privatklinik

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.11.2016 - Aktenzeichen 10 U 438/16

DRsp Nr. 2016/19341

Eintrittspflicht der privaten Krankenzusatzversicherung für Kosten eines Aufenthalts in einer Privatklinik

Die Klausel im Rahmen einer privaten Krankenzusatzversicherung, die Leistungen des Versicherers umfassten im Bereich der Kosten stationärer Heilbehandlung "Mehrkosten für Krankenhausleistungen, die durch die Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses entstehen", begründet keinen Erstattungsanspruch des Versicherungsnehmers, wenn in der ärztlichen Verordnung von Krankenhausbehandlung kein nächstbereites Krankenhaus genannt ist.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 18. März 2016 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch eine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung eine Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

SGB V § 39 Abs. 2;

Gründe

I.

Der Kläger begehrt Leistungen aus einer privaten Krankenergänzungsversicherung für gesetzlich Krankenversicherte.