LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 07.11.2017
L 11 EG 2662/17
Normen:
BEEG § 4 Abs. 4 S. 3;
Fundstellen:
NZS 2018, 330
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 23.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 EG 2130/16

ElterngeldPartnerschaftsbonus für den 9. bis 12. LebensmonatTatsächliche Reduzierung der Erwerbstätigkeit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2017 - Aktenzeichen L 11 EG 2662/17

DRsp Nr. 2018/3991

Elterngeld Partnerschaftsbonus für den 9. bis 12. Lebensmonat Tatsächliche Reduzierung der Erwerbstätigkeit

Die Vorschrift des § 4 Abs. 4 S. 3 BEEG verlangt eine tatsächliche Reduzierung der Erwerbstätigkeit, die überdies in rechtlich zulässiger Weise vorgenommen wird. Eine behauptete, rechtlich aber nicht zulässige "Teilzeitausbildung" erfüllt diese Voraussetzung nicht.

1. Die Vorschrift des § 4 Abs. 4 S. 3 BEEG verlangt eine tatsächliche Reduzierung der Erwerbstätigkeit, die überdies in rechtlich zulässiger Weise vorgenommen wird. 2. Dies ergibt sich aus der Gesetzessystematik und der Entstehungsgeschichte der Norm. 3. Die Bonusregelung des § 4 Abs. 3 S. 4 BEEG verlangt nach der Gesetzesbegründung mit der Anknüpfung an 25 bzw. 30 Wochenstunden - unter Zugrundelegung einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden - eine Erwerbstätigkeit im Umfang von etwa 60 bis 75 v.H..

Tenor

Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 23.05.2017 werden zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für die Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

BEEG § 4 Abs. 4 S. 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über höheres Elterngeld (Partnerschaftsbonus für den 9. bis 12. Lebensmonat der gemeinsamen Tochter der Kläger zu 1) und 2).