Die Ablehnung der Richterin am Arbeitsgerichts O... ist unbegründet.
I.
Gegenstand des Rechtsstreits ist eine Berufung gegen ein Urteil in einem Verfahren, in welchem die Vorsitzende, Frau Richterin am Arbeitsgericht O..., im ersten Rechtszug den Gütetermin durchgeführt hatte.
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