LAG Düsseldorf - Urteil vom 24.04.2013
4 SaGa 6/13
Normen:
§ 102 V BetrVG;
Fundstellen:
EzA-SD 2013, 14
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 17.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ga 77/12

Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht - Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren - Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung - Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bei wirtschaftlichen Belastungen - Betriebsstilllegung als wirtschaftliche Belastung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2013 - Aktenzeichen 4 SaGa 6/13

DRsp Nr. 2013/15931

Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht – Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren – Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung - Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bei wirtschaftlichen Belastungen – Betriebsstilllegung als wirtschaftliche Belastung

1. Bei der Entscheidung über die Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht nach § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG muss die Frage des Bestehens des Weiterbeschäftigungsanspruchs nach Satz 1 der Norm grundsätzlich dahingestellt bleiben, sofern die Parteien jedenfalls von seinem Bestehen ausgehen oder zumindest darüber streiten und der Anspruch nicht offensichtlich ausgeschlossen werden kann. Denn die gerichtliche Entscheidung über die Entbindung ergeht trotz ihrer gestaltenden Wirkung ausnahmsweise im einstweiligen Verfügungsverfahren und dazu mit endgültiger Wirkung, während das Bestehen des zugrundeliegenden Weiterbeschäftigungsanspruchs endgültig erst im Hauptverfahren geklärt werden kann.