BGH - Urteil vom 11.03.2015
IV ZR 54/14
Normen:
SGB V § 74;
Fundstellen:
AUR 2016, 25
ArbRB 2015, 174
NJW 2015, 2509
NZS 2015, 459
VersR
r+s 2016, 389
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 14.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 522/10
OLG Köln, vom 10.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 20 U 119/13

Entfallen des Krankenhaustagegeldanspruchs bei einer beruflichen Tätigkeit im Rahmen einer Wiedereingliederungsmaßnahme

BGH, Urteil vom 11.03.2015 - Aktenzeichen IV ZR 54/14

DRsp Nr. 2015/5251

Entfallen des Krankenhaustagegeldanspruchs bei einer beruflichen Tätigkeit im Rahmen einer Wiedereingliederungsmaßnahme

Geht ein Versicherter im Rahmen einer Wiedereingliederungsmaßnahme gemäß § 74 SGB V seiner beruflichen Tätigkeit an seinem bisherigen Arbeitsplatz in zeitlich beschränktem Umfang nach, so entfällt der Krankentagegeldanspruch auch dann, wenn er während dieser Maßnahme keinen Lohn vom Arbeitgeber, sondern nur Krankengeld erhält.

Tenor

Die Revision gegen das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 10. Januar 2014 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Normenkette:

SGB V § 74;

Tatbestand

Der Kläger begehrt Versicherungsleistungen aus einer bei der Beklagten unterhaltenen Krankentagegeldversicherung, mit der ein Krankentagegeld in Höhe von 120 € täglich versichert ist und der die Musterbedingungen 2008 des Verbandes der privaten Krankenversicherun g (MB/KT 2008, im Folgenden nur MB/KT) zugrunde liegen.

In § 1 Teil I dieser Bedingungen heißt es unter anderem:

"(1) Der Versicherer bietet Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfällen, soweit dadurch Arbeitsunfähigkeit verursacht wird. Er zahlt im Versicherungsfall für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld in vertraglichem Umfang.