Die Revision gegen das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 10. Januar 2014 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Der Kläger begehrt Versicherungsleistungen aus einer bei der Beklagten unterhaltenen Krankentagegeldversicherung, mit der ein Krankentagegeld in Höhe von 120 € täglich versichert ist und der die Musterbedingungen 2008 des Verbandes der privaten Krankenversicherun g (MB/KT 2008, im Folgenden nur MB/KT) zugrunde liegen.
In § 1 Teil I dieser Bedingungen heißt es unter anderem:
"(1) Der Versicherer bietet Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfällen, soweit dadurch Arbeitsunfähigkeit verursacht wird. Er zahlt im Versicherungsfall für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld in vertraglichem Umfang.
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