LAG Köln - Urteil vom 30.11.2004
9 (2) Sa 1078/04
Normen:
Richtlinien des Landes NRW für die dienstliche Beurteilung von Lehrerinnen und Lehrer;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 22.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1501/04

Entfernung einer Probezeitbeurteilung der Bezirksregierung aus Personalakte des angestellten Lehrers

LAG Köln, Urteil vom 30.11.2004 - Aktenzeichen 9 (2) Sa 1078/04

DRsp Nr. 2006/27886

Entfernung einer Probezeitbeurteilung der Bezirksregierung aus Personalakte des angestellten Lehrers

»Ein zur Erprobung angestellter Lehrer kann die Entfernung eines Schreibens der Bezirksregierung aus seiner Personalakte verlangen, mit dem diese den Widerspruch des Lehrers gegen eine Beurteilung durch den Schulleiter zurückweist und dabei ausführt, es bleibe bei der Feststellung der fehlenden Bewährung in der Probezeit, obwohl der Schulleiter bescheinigt hatte, der Lehrer habe sich in der Probezeit zwar nicht bewährt, könne sich aber bei einer Verlängerung der Probezeit noch bewähren.«

Normenkette:

Richtlinien des Landes NRW für die dienstliche Beurteilung von Lehrerinnen und Lehrer;

Tatbestand:

Die Parteien streiten noch darüber, ob die Stellungnahme der B zu einer dem Kläger erteilten dienstlichen Beurteilung aus der Personalakte des Klägers zu entfernen ist.

Der Kläger, geboren am 10. Dezember 1950, war bei dem beklagten Land befristet für die Zeit vom 1. Februar 2002 bis zum 31. Juli 2003 als Lehrer für die Fächer Physik und Mathematik in der Realschule W beschäftigt. Die Anstellung erfolgte zur Erprobung des Klägers als Seiteneinsteiger. Im Falle einer Bewährung wurde ihm die Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis zum 1. August 2003 in Aussicht gestellt.